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Vollharmonisierung im Privatrecht
Der Begriff der Vollharmonisierung steht für einen grundlegenden Wandel der europäischen Rechtsangleichung auf dem Gebiet des Verbraucherschutzes. Die bisherigen, überwiegend mindestharmonisierenden Richtlinien erlaubten den Mitgliedstaaten, mit ihren verbraucherschützenden Normen über die europäischen Vorgaben hinauszugehen. Der vorliegende Band befasst sich ausgehend von dem jüngsten Entwurf einer vollharmonisierenden Richtlinie über Verbraucherrechte mit den Folgen vollharmonisierender Richtlinien für das nationale Privatrecht sowie für ...

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